Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention wurde erstmalig eine verbindliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Sozialversicherungsträgern, den Ländern und den Kommunen geschaffen. Das Präventionsgesetz trat in seinen wesentlichen Teilen am 25. Juli 2015 in Kraft. Weiterführende Informationen zum Präventionsgesetz finden Sie hier.

Ziele und Inhalte des Gesetzes

  • Stärkung der Zusammenarbeit der Aktuerinnen und Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung:
    • gesetzliche Krankenversicherung
    • gesetzliche Rentenversicherung 
    • gesetzliche Unfallversicherung
    • soziale Pflegeversicherung
    • Unternehmen der privaten Krankenversicherung 
  • Einführung der Nationalen Präventionskonferenz zur gemeinsamen Festlegung von Zielen und einer gemeinsamen Präventionsstrategie.
  • Verankerung von Gesundheitförderung und Prävention in den Lebenswelten der Menschen: dort wo Kinder aufwachsen (z.B. Kitas, Schulen), wo wir arbeiten (Betriebe), leben (Kommunen), aber auch dort, wo wir alt werden. 

Weiterführende Informationen

Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum Präventionsgesetz.

Gesetzestext: Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention.

Webseite des GKV-Bündnis für Gesundheit 

 

Umsetzung auf Bundesebene

Mit in Kraft treten des Präventionsgesetzes wurde die Nationale Präventionskonferenz (NPK) eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und fortzuschreiben (§§ 20d und 20e SGB V). Träger der NPK sind die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung, vertreten durch ihre Spitzenorganisationen: GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Kranken- und Pflegekassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie Deutsche Rentenversicherung Bund. Im Rahmen ihrer Arbeit legen die Träger der Nationalen Präventionskonferenz die Bundesrahmenempfehlungen fest und schreiben diese fort, verfassen alle vier Jahre den Nationalen Präventionsbericht und laden jährlich zur Nationalen Präventionskonferenz und zum Präventionsforum ein. 

Die Träger der Nationale Präventionskonferenz haben im Interesse einer wirksamen und zielgerichteten Gesundheitsförderung und Prävention bundeseinheitliche trägerübergreifende Rahmenempfehlungen, die sogenannten Bundesrahmenempfehlungen, beschlossen.

Diese Rahmenempfehlungen bilden eine Grundlage zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland.
Sie geben darüber hinaus einen Rahmen für die Zusammenarbeit der zuständigen Träger und Stellen für die Erbringung von Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und in Betrieben.
So wurden in den Bundesrahmenempfehlungen insbesondere gemeinsame Ziele, vorrangige Handlungsfelder und Zielgruppen sowie zu beteiligende Organisationen und Einrichtungen aber auch Dokumentations- und Berichtspflichten festgelegt. Sie berücksichtigen zudem die Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sowie die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Diese Bundesrahmenempfehlungen wurden erstmals 2018 fortgeschrieben.

Die Länder waren ebenfalls verpflichtet Landesrahmenvereinbarungen zu verabschieden, welche sich an den Bundesrahmenempfehlungen orientieren und landesspezifische Besonderheiten und Bedarfe berücksichtigen und konkretisieren.

Weiterführende Informationen zu den Bundesrahmenempfehlungen finden Sie hier.

Alle vier Jahre obliegt es der Nationalen Präventionskonferenz den Nationalen Präventionsbericht zu verfassen. Der Nationale Präventionsbericht zeigt regelmäßig das Engagement zur Umsetzung des Präventionsgesetzes und insbesondere zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie auf und macht die Aktivitäten transparent. Zu welchen Aspekten der Bericht Auskunft gibt, ist im Präventionsgesetz unter § 20d Abs.4 SGB V festgeschrieben.

Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat ihren zweiten Nationalen Präventionsbericht am 29. Juni 2023 dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übergeben. Das BMG verfasst zu den Nationalen Präventionsberichten Stellungnahmen der Bundesregierung und leitet ihn an den Bundestag und den Bundesrat weiter. Der Bericht zeigt, was sich in Bezug auf Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung seit dem ersten Bericht in 2019 entwickelt hat.

Erstmalig übergab die Nationale Präventionskonferenz ihren ersten Nationalen Präventionsbericht am 25. Juni 2019 an das BMG.

Weiterführende Informationen zum Nationalen Präventionsbericht finden Sie hier

Jährlich lädt die Nationale Präventionskonferenz (NPK) bundesweit agierende Organisationen und Verbände, die sich maßgeblich in der Gesundheitsförderung und Prävention engagieren, zum Nationalen Präventionsforum ein.

Ziel der Veranstaltung ist der regelmäßige Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen der NPK, ihrer Mitgliedsorganisationen und der Fachöffentlichkeit. So wird ein Rahmen geschaffen, in dem sich die Fachöffentlichkeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung der nationalen Präventionsstrategie beratend beteiligt.

Mit der Durchführung des Präventionsforums ist die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. (BVPG) beauftragt. Die BVPG erarbeitet jährlich das Veranstaltungskonzept, Programm und den Teilnehmendenkreis und schlägt dies der NPK vor. Je nach den jährlichen Fachthemen der Veranstaltung wird der Teilnehmendenkreis und der Einladungsverteiler festgelegt. Die Ergebnisse des Präventionsforums werden dokumentiert und in der NPK beraten. So fließen sie auch in die Weiterentwicklung der Bundesrahmenempfehlungen ein.

Weiterführende Informationen zum Präventionsforum finden Sie hier.

Weiterführende Links und Dokumente