Umsetzung des Präventionsgesetzes in Rheinland-Pfalz
Nach in Kraft treten des Präventionsgesetzes verabschiedete Rheinland-Pfalz als viertes Bundesland am 21. Juli 2016 die rheinland-pfälzische Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz (LRV). Gemeinsam unterzeichnet von den gesetzlichen Krankenkassen, der Unfall- und Rentenversicherung, der Pflegekasse und der Landesregierung Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Gesundheitsministerium. Zwischenzeitlich sind auch der Landkreistag, der Städtetag sowie der Städte- und Gemeindebund Rheinland-Pfalz der Landesrahmenvereinbarung beigetreten. Die Landesrahmenvereinbarung können Sie unter diesem Link abrufen.
Mit Unterzeichnung der LRV wurde in Rheinland-Pfalz ein neuer Handlungsrahmen zur Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention im Land geschaffen. So wurden verschiedene Landespräventionsgremien gegründet: Die Landespräventionskonferenz, der Landespräventionsausschuss, vier Landespräventionsnetzwerke sowie ein Steuerungskreis der Sozialversicherungsträger. Unten erfahren Sie mehr über diese Gremien und ihre Aufgaben.
In diesen Landespräventionsgremien kommen die wichtigen Akteurinnen und Akteure aus dem Feld der Gesundheitsförderung und Prävention regelmäßig und verbindlich zusammen, um an einer gemeinsamen Landespräventionsstrategie zu arbeiten. Das sind unter anderem die Sozialversicherungsträger, die Ministerien, die Kammern, Interessensvertretungen, die Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz e.V., die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit und viele weitere landesweit agierende Institutionen.
Die rheinland-pfälzischen Landespräventionsgremien und ihre Aufgaben
Die Landespräventionskonferenz Rheinland-Pfalz ist das übergeordnete Entscheidungsgremium. Sie setzt sich aus den Unterzeichnenden der Landesrahmenvereinbarung zusammen: dem Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz stellvertretend für die Landesregierung, den Vorständinnen und Vorständen bzw. den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern aller Unterzeichnenden der Landesrahmenvereinbarung sowie ihrer Beigetreten (die Bundesagentur für Arbeit, der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, der Landkreistag Rheinland-Pfalz und der Städtetag Rheinland-Pfalz).
Ziel der Landespräventionskonferenz ist es, die Gesundheitsförderung und Prävention in Rheinland-Pfalz zu stärken und für alle Gesundheits-/Präventionsfachkräfte sowie die breite Öffentlichkeit Transparenz über die gemeinsamen Vorgehensweisen herzustellen. Die Landespräventionskonferenz berät über die Weiterentwicklung und die prioritären Präventionsziele der kommenden Jahre in Rheinland-Pfalz und verabschiedet diese im Rahmen eines gemeinsamen Eckpunktepapiers. Die Ergebnisse der anderen Landespräventionsgremien, wie dem Landespräventionsausschuss sowie die erarbeiteten Präventionsziele und -schwerpunkte der Landespräventionsnetzwerke, fließen dabei in die Beratungen der Landespräventionskonferenz ein.
Informationen zu den Landespräventionskonferenzen 2017-2023 finden Sie hier.
Im Landespräventionsausschuss kommen wichtige Akteurinnen udn Akteure zusammen, die nicht Unterzeichnende der Landesrahmenvereinbarung sind, jedoch die Prävention und Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz maßgeblich gestalten. So sind hier die Ministerien, alle Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit, der Gemeinde- und Städtebund, der Städtetag, der Landkreistag aber auch der Öffentliche Gesundheitsdienst sowie Expertinnen und Experten aus der Gesundheitsförderung und Prävention vertreten.
Die zentrale Rolle des Landespräventionsausschusses ist die Vorbereitung der Landespräventionskonferenz. Dem Ausschuss kommt somit eine Beiratsfunktion zu. Er stellt ein vermittelndes Gremium zwischen der Landespräventionskonferenz und den vier Landespräventionsnetzwerken dar. Er gibt wichtige Impulse für die Gesundheitsförderung und Prävention in Rheinland-Pfalz und fokussiert die bisherigen Ergebnisse, Schwerpunkte, Zielsetzungen der Landespräventionsnetzwerke und entwickelt neue Ideen und Ansätze.
Der Landespräventionsausschuss kommt somit jeweils kurz vor der Tagung der Landespräventionskonferenz zusammen.
Die vier rheinland-pfälzischen Landespräventionsnetzwerke orientieren sich an den Bundesrahmenempfehlungen und umfassen den gesamten Lebensbogen:
(1) „Gesund aufwachsen“,
(2) „Gesund leben und arbeiten“ und
(3) „Gesund im Alter“.
Neben diesen drei lebensphasenorientierten Netzwerken trägt das Netzwerk
(4) „Kommunale Gesundheitsförderung“ den im Präventionsgesetz als Dachsetting hervorgehobenen Kommunen Rechnung.
Die Landespräventionsnetzwerke können als Arbeitsgremien verstanden werden, die enstprechend ihres Schwerpunktes an der (Weiter-)Entwicklung einer bedarfsorientierten, qualitätsgesicherten und flächendeckenden Gesundheitsförderung und Prävention für Rheinland-Pfalz arbeiten.
In den Netzwerken kommen neben Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ministerien und der Sozialversicherungen auch landesweite kommunale Spitzenverbände, Landesvertretungen aus Sport, Selbsthilfe, Gesundheitsförderung, Bildungsstätten, Sozialverbänden, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie weitere Interessensvertretungen zusammen. Zudem werden fach- und themenspezifisch Expertinnen und Experten hinzugezogen. Die Netzwerkpartnerinnen und -partner bringen sich aktiv in die Sitzungen ein und unterstützen mit ihrer Expertise aus den verschiedenen Fachbereichen und Institutionen. Sie geben zudem Informationen aus den Netzwerken in ihre Institutionen weiter und fördern damit den trägerübergreifenden Austausch und die fachliche Meinungsbildung. Die Landespräventionsnetzwerke bilden damit die Grundlage für ein stärker vernetztes Handeln der relevanten Akteurinnen und Akteure in der Gesundheitsförderung und Prävention. Immer mit dem Ziel der gemeinsamen Maßnahmenplanung und -umsetzung, unter anderem im Rahmen konkreter Kooperationsvereinbarungen.
Die Hauptaufgabe der Netzwerke besteht darin, inhaltlichen Input in den Landespräventionsausschuss, die Landespräventionskonferenz und die Steuerungsgruppe der Sozialversicherungsträger zu geben sowie Input aus diesen Gremien in ihre Arbeit aufzunehmen. Die Netzwerke unterbreiten schwerpunktspezifische Vorschläge und geben Handlungsempfehlungen bezüglich Zielgruppen, Maßnahmen, Best-Practice-Modelle.
Die Netzwerke kommen 2-4 mal im Jahr zusammen und bilden unter anderem weitere schwerpunktspezifische Unterarbeitsgruppen.
Weiterführende Informationen zur konkreten Arbeit in den Netzwerken finden Sie hier.
Der Steuerungskreis der Sozialversicherungsträger greift Anregungen und Empfehlungen aus den Landespräventionsnetzwerken auf und berät auf Basis der Landesrahmenvereinbarung Prävention Rheinland-Pfalz über die Realisierung gemeinsamer Projekte. Dabei werden landesweite Programme bzw. Konzepte für besondere Zielgruppen koordiniert, Kooperationsvereinbarungen vorbereitet und untereinander abgestimmt sowie durch Information und Austausch Transparenz geschaffen. Entscheidungen und Beschlussfassungen über gemeinsame Kooperationen werden vorbereitet.